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BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 42.93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Jugendvertreter - Auszubildendenvertreter - Freiwilliges Ausscheiden aus Arbeitsverhältnis - Rechtsschutzbedürfnis
Verfahrensgang
- VG Gießen, 02.08.1989 - L 1717/88
- VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 1105/90
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 42.93
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 9.06
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Feststellungs- und Auflösungsantrag des …
Nach der gesetzlichen Begründung des Arbeitsverhältnisses verbleibt dem Arbeitgeber nur noch der Auflösungsantrag gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG; die stattgebende gerichtliche Entscheidung löst mit dem Eintritt ihrer Rechtskraft das Arbeitsverhältnis mit dem Jugendvertreter auf (vgl. Beschlüsse vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 42.93 - Buchholz 251.5 § 65 HePersVG Nr. 1 …und vom 29. März 2006 - BVerwG 6 PB 2.06 - Rn. 6 m.w.N.).